Was darf ich als Mieter in meinem Mietobjekt renovieren
Nun ist die Wohnung gemietet. Vielleicht wohnt man auch bereits einige Jahre dort und möchte seinen Stil verändern. Okay, doch was darf ich als Mieter eigentlich tatsächlich alles ändern? Gut, neue Farbe aufbringen, einen neuen Teppich verlegen und vielleicht sogar problemlos ein neues Laminat verlegen. Und was darf ich noch?
Klarstellung einiger Gegebenheiten

Natürlich hat man bei der Farbauswahl für seine Wohnung vollkommen freie Hand. Doch wenn im Mietvertrag steht, dass bei einem Auszug die Wände zu weißen sind, dann muss dem auch nachgekommen werden. Dies nennt sich „einen neutralen Zustand“ herzurichten.
Selbiges gilt für die Einbauküche. Ist eine beim Einzug vorhanden, kann sie selbstverständlich vom neuen Mieter ausgetauscht werden. Jedoch ist die alte aufzubewahren. Warum? Nun, die neue Küche gehört dem aktuellen Mieter. Er hat jedoch keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass sie bei einem Auszug vom nächsten Mieter übernommen wird. Dieser kann sich für die alte, im Preis inbegriffene Küche entscheiden. Daher sollte sie gut eingelagert werden. Weiterlesen in „Renovierung durch Mieter“